Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Definition
1.1. Dominik Döppeler – Am Stachelauer Berg 7 – 57462 Olpe, nachfolgend movingline genannt, erbringt Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Das Schweigen von movingline auf abweichende Bedingungen gilt nicht als Zustimmung auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
1.3. Abweichende Vereinbarungen oder Erklärungen bedürfen der Schriftform. Zusicherungen, Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch movingline.
1.4. Unter "Tage" werden nach diesen Geschäftsbedingungen Kalendertage verstanden.
1.5. Die von movingline erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Gültigkeit der Angebote beträgt maximal 14 Tage, sofern nicht anders angegeben.
2. Leistungsumfang
2.1. Der Umfang der von movingline angebotenen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
2.2. movingline bleiben Änderungen vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.
2.3. Sofern movingline entgeltfreie Leistungen erbringt, können diese jederzeit teilweise oder vollständig eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Kunde unterstützt movingline bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere, dass der Kunde rechtzeitig Informationen, Datenmaterial sowie Hard- und Software zur Verfügung stellt. Die Auslieferung an movingline wird in Absprache mit dem Kunden terminlich festgelegt.
3.2. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Zeichnungen, Datenbankinhalte etc. zu beschaffen, sind diese vom Kunden, soweit nicht anders vereinbart, in einem unmittelbar verwertbaren und möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials notwendig, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.
3.3. Der Kunde hat digitale Daten frei von Schadprogrammen, insbesondere Viren, Würmer, Trojaner etc. zu liefern. Er verpflichtet sich, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzvorkehrungen zu treffen, die dem jeweils aktuellsten Stand entsprechen.
3.4. Sollten movingline Daten mit zuvor genannten Schadprogrammen vom Kunden übermittelt werden, wird movingline keinen Gebrauch von diesen Daten machen und diese, soweit zur Schadensbegrenzung bzw. Schadensvermeidung erforderlich, löschen, ohne das der Kunde Schadensansprüche in diesem Zusammenhang geltend machen kann.
3.5. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.
4. Nutzungsrechte
4.1. Jeder movingline erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
4.2. Alle Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.3. Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von movingline weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch in Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die zuvor genannte Bestimmung berechtigt movingline eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütungen zu verlangen.
4.4. movingline überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen movingline und dem Kunden.
4.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden auf diesen über.
4.6. movingline hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt movingline zum Schadensersatz. Der Schadensersatz beträgt 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen bleibt hiervon unberührt.
4.7. Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
5. Haftung und Schutzrechte Dritter
5.1. movingline bemüht sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. movingline haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5.2. movingline haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und / oder Folgeschäden.
5.3. Für den Verlust von Daten und / oder Programmen haftet movingline insoweit nicht, als das der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
5.4. movingline verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
5.5. Sofern movingline notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von movingline.
5.6. Der Kunde versichert, dass sämtliche movingline für die Durchführung eines Auftrages überlassenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte, Marken und verwendete Domains, frei von Schutzrechten Dritter sind oder das er berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
5.7. Die Einbeziehung der genannten Inhalte in die auftragsgemäße Arbeit geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden.
5.8. movingline haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit.
5.9. Mit Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder anderen Arbeiten durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit.
5.10. Für die vom Kunden freigegebenen Arbeiten entfällt jede Haftung von movingline.
5.11. Der Kunde verpflichtet sich, movingline von allen Ansprüchen Dritter, die gegen movingline im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen.
5.12. Der Kunde verpflichtet sich weiter, die movingline entstehenden Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden.
6.3. movingline ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrags ist. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.4. Hat movingline dem Kunden Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von movingline geändert werden.
7. Gewährleistung
7.1. movingline verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) sowie Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. die nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen seitens des Kunden zuzurechnende Dritte etc.).
7.2. movingline ist berechtigt, im Falle einer Leistungsverzögerung welche im Verantwortungsbereich des Kunden liegt, die Erbringung der betroffenen Leistungen um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
7.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt wird movingline dem Kunden anzeigen.
7.4. movingline gewährleistet, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
7.5. Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, die mit dem Tag der Lieferung oder Abnahme beginnt.
7.6. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde movingline unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.
7.7. movingline behebt die Mängel während der Gewährleistungsfrist kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos eine korrigierte Version zur Verfügung, die den gerügten Mängel nicht mehr enthält. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden gesondert abgerechnet.
7.8. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von movingline Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen, insbesondere Design und Programmierung, selbst ändert oder ändern lässt.
7.9. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich gegenüber movingline geltend zu machen. Für nicht offensichtliche Mängel gilt eine Frist von 14 Tagen, nach dem Erkennen. Maßgebend ist jeweils das Datum des Poststempels. Nach dieser Frist gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
8. Vergütung
8.1. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt nach Zeitaufwand und den jeweils aktuellen Vergütungssätzen von movingline, soweit keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. movingline ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu erweitern.
8.2. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
8.3. Bereits die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten von movingline sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.4. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist movingline berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
9. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
9.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung, etc. werden nach Zeitaufwand und dem jeweils aktuellem Stundensatz von movingline gesondert berechnet.
9.2. movingline ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, movingline entsprechende Vollmachten zu erteilen.
9.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von movingline abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, movingline im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
9.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten.
9.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.
10. Zahlungsbedingungen und Abnahme
10.1. Alle Rechnungen von movingline sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug fällig, sofern nicht anders angegeben. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs.
10.2. Bei Zahlungsverzug ist movingline berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% per annum über dem jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren oder movingline einen höheren Schaden nach.
10.3. movingline ist des weiteren berechtigt, im Verzugsfall vertragliche Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
10.4. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
10.5. Die Parteien vereinbaren zur Vergütung angemessene Abschlagszahlungen.
10.6. Sofern nicht anders vereinbart, gilt als angemessen vereinbart: 30% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 70% nach Fertigstellung. Die Fertigstellung erfolgt mit der Freischaltung der Testversion und der Beendigung aller Programmier- bzw. Grafischenarbeiten und umfasst nicht die Nachbearbeitung.
10.7. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen bei movingline.
10.8. Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung schriftlich bei movingline zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist, erkennt der Kunde die Richtigkeit der Rechnung dem Grund und dem Betrag nach an.
10.9. Im Falle einer fristgerechten Einwendung wird movingline diese prüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der ausgestellten Rechnung bestätigen, die Rechnung korrigieren bzw. neu erstellen.
10.10. Der Kunde hat selbständig zu prüfen, ob er abgabepflichtig nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist.
11. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
11.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind movingline Korrekturmuster vorzulegen.
11.2. Die Produktionsüberwachung durch movingline erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist movingline berechtig, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. movingline haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Kunde movingline 10 bis 15 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. movingline ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
12.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. movingline behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
12.2. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller movingline übermittelten Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtig sein, stellt der Kunde movingline von allen Ersatzansprüchen frei.
13. Urheberrechtsvermerk und Referenznachweise
13.1. Der Kunde räumt movingline das Recht ein, dass Logo und / oder einen anderen Hinweis auf movingline als Urheber auf den erstellten Werken anzubringen.
13.2. Der Kunde wird alle Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen, insbesondere die im Programmcode angebrachten Hinweise auf movingline als Urheber.
13.3. movingline behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen, wie Entwürfe und Objekte auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in die Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
14. Datenschutz und Geheimhaltung
14.1. movingline speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung).
14.2. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der mißbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigten Zugriff schützen.
14.3. Die Vertragspartner verpflichten sich, Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigten Zugriff zu schützen. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Vertrages zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
14.4. movingline weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen etc., die online verfügbar gemacht werden, zu verhindern.
15. Mitteilung und Schriftform
15.1. Die Vertragspartner arbeiten vertrauensvoll miteinander und unterrichten sich bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen unverzüglich gegenseitig.
15.2. Erkennt ein Vertragspartner, dass Angaben oder Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies unverzüglich dem anderen mitzuteilen und vor weiteren Maßnahmen dessen Entscheidung abzuwarten.
15.3. Sofern sich die Vertragspartner elektronisch (z.B. E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen an.
15.4. Die E-Mail muss den Namen, die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Übermittlung (Datum und Uhrzeit) sowie die Wiedergabe des vollständigen Namens des Absenders als Abschluß der Nachricht enthalten.
15.5. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.
15.6. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom Vertragspartner stammend.
15.7. Die Verbindlichkeit der E-Mail gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt.
15.8. Hiervon ausgeschlossen sind insbesondere Vertragsschluß, Kündigung, Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in Schriftform (§ 126 Abs. 1 BGB) verlangt werden.
16. Schiedsklausel
16.1. Die Vertragsparteien versuchen bei allen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, welche den vorliegenden Geschäftsbestimmungen unterliegen, zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Parteien herbeizuführen.
16.2. Durch die Parteien nicht lösbare Streitigkeiten sollen durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden.
16.3. Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluß der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung.
16.4. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann.
16.5. Ort des Schiedsverfahrens ist der Sitz von movingline. Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden.
16.6. Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann.
16.7. Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung.
16.8. Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellem Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits.
16.9. Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz.
16.10. Das Kammergericht (Oberlandesgericht des Landes Berlin) wird als zuständiges Gericht im Sinne des § 1062 ZPO vereinbart.
17. Kündigung
17.1. Verstößt der Kunde gegen die unter Punkt 4 Nutzungsrechte der vorliegenden Geschäftsbedingungen angegebenen Bestimmungen oder befindet er sich länger als 1 Monat mit den Zahlungen der Vergütungen in Verzug, so ist movingline berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen.
17.2. Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, sofern movingline diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
17.3. Für Pflegeverträge gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monate nach Vertragsschluß. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 3 Monate, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen vor Vertragsende schriftlich kündigt. Maßgebend ist das Datum des Poststempels.
17.4. Verstößt der Kunde gegen die unter Punkt 3.1 Mitwirkungsleistungen (z.B. die nicht Erbringung von Mitwirkungsleistungen, nach zweimaliger Terminzusage zwischen Kunden und movingline.), so ist movingline berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Anzahlungen werden nicht zurückerstattet und movingline behält sich vor, Restzahlungen teilweise oder komplett in Rechnung zustellen.
18. Erfüllungsort
18.1. Der Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz von movingline.
18.2. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung eines Lieferungsgegenstandes nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1. Auf alle Verträge die den vorliegenden Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung.
19.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, welche den vorliegenden Geschäftsbestimmungen unterliegen, ist der Sitz von movingline.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen von dem wirtschaftlichen Ergebnis her möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die etwaige Unvollständigkeit der Bestimmungen.